Frage 506 von 597 · Fischerprüfung Brandenburg
Wann liegt Koppelfischerei vor?
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Richtige Antwort zu Frage 506
- A: Wenn an derselben Gewässerstrecke mehrere Fischereirechte bestehen.
Weitere Fragen: Einschlägige Rechtsvorschriften
- 507Kann die untere Fischereibehörde die Höchstzahl der Angelkarten festsetzen?
- 508Kann die untere Fischereibehörde die Fangerlaubnis auf bestimmte Fischarten beschränken?
- 509Kann die untere Fischereibehörde die Fangmengen beschränken?
- 510Kann die untere Fischereibehörde die Fangmittel beschränken?
- 511Kann die untere Fischereibehörde das Betreten von Uferflächen einschränken oder verbieten?
- 512Kann die untere Fischereibehörde das Betreten von Anlagen in und an Gewässern einschränken oder verbieten?