Frage 512 von 597 · Fischerprüfung Brandenburg

Kann die untere Fischereibehörde das Betreten von Anlagen in und an Gewässern einschränken oder verbieten?

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Richtige Antwort zu Frage 512

  • C: Ja, soweit das im öffentlichen Interesse zum Schutz von Anlagen oder zur Abwehr von Gefahren erforderlich ist.
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