Frage 509 von 597 · Fischerprüfung Brandenburg
Kann die untere Fischereibehörde die Fangmengen beschränken?
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Richtige Antwort zu Frage 509
- C: Ja, im Benehmen mit dem zuständigen Fischereibeirat
Weitere Fragen: Einschlägige Rechtsvorschriften
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