Frage 528 von 597 · Fischerprüfung Brandenburg

Aus welchen Gründen kann die untere Fischereibehörde Ausnahmen von den Bestimmungen über Mindestmaße und Schonzeiten zulassen?

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Richtige Antwort zu Frage 528

  • A: Für Lehr-, Versuchs- und Forschungszwecke
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