Frage 531 von 597 · Fischerprüfung Brandenburg

Kann die untere Fischereibehörde Ausnahmen vom Verbot des Fischfangs mit lebendem Köderfisch zulassen?

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Richtige Antwort zu Frage 531

  • B: Ja, im Einzelfall für bestimmte Gewässer, wenn ein vernünftiger Grund gegeben ist.
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