Frage 521 von 597 · Fischerprüfung Brandenburg

Darf ein Fischereiausübungsberechtigter die gesetzlich bestimmten Schonzeiten für sein Gewässer verändern?

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Richtige Antwort zu Frage 521

  • B: Ja, die Bestimmungen dürfen jedoch nur strenger gefasst werden, als in der Fischereiordnung festgelegt.
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