Frage 520 von 597 · Fischerprüfung Brandenburg
Darf ein Fischereiausübungsberechtigter die gesetzlichen Mindestmaße für sein Gewässer verändern?
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Richtige Antwort zu Frage 520
- C: Ja, das Mindestmaß darf im Vergleich zur Fischereiordnung aber nur erhöht werden.
Weitere Fragen: Einschlägige Rechtsvorschriften
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