Frage 496 von 597 · Fischerprüfung Brandenburg
Wer ist zur Ausgabe von Angelkarten berechtigt?
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Richtige Antwort zu Frage 496
- B: Der Fischereiausübungsberechtigte
Weitere Fragen: Einschlägige Rechtsvorschriften
- 497Darf ein Angelfischer als Inhaber des Fischereischeines mit einer Aalschnur bis 50 Haken fischen ?
- 498Muss ein Angler, der den Fischfang mit der Friedfischhandangel ausüben will, einen Fischereischein besitzen ?
- 499Welcher Person ist der Fischereischein auf Verlangen zur Einsicht auszuhändigen ?
- 500Darf aufgrund der vom Erwerbsfischer erworbenen Angelkarte für ein Fließgewässer auch auf überfluteten Grundstücken geangelt werden ?
- 501Wer kann den Besatz mit bestimmten Fischarten verbieten?
- 502Ist mit dem Fischereirecht auch die Pflicht zur Hege verbunden?