Frage 498 von 597 · Fischerprüfung Brandenburg
Muss ein Angler, der den Fischfang mit der Friedfischhandangel ausüben will, einen Fischereischein besitzen ?
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Richtige Antwort zu Frage 498
- B: Nein
Weitere Fragen: Einschlägige Rechtsvorschriften
- 499Welcher Person ist der Fischereischein auf Verlangen zur Einsicht auszuhändigen ?
- 500Darf aufgrund der vom Erwerbsfischer erworbenen Angelkarte für ein Fließgewässer auch auf überfluteten Grundstücken geangelt werden ?
- 501Wer kann den Besatz mit bestimmten Fischarten verbieten?
- 502Ist mit dem Fischereirecht auch die Pflicht zur Hege verbunden?
- 503Gilt die Verpflichtung zur Hege auch auf bewirtschaftete Anlagen der Teichwirtschaft?
- 504Benötigt der Inhaber eines Fischereischeins zum Angeln auf dem See eines Berufsfischers eine Angelkarte ?