Frage 544 von 597 · Fischerprüfung Brandenburg

Wann kann die untere Fischereibehörde bei Vorliegen von Koppelfischerei das Nachtangeln gestatten?

Genau eine Antwort ist richtig.

Lösung anzeigen

Richtige Antwort zu Frage 544

  • A: Wenn keine fischereibiologischen oder gewässerökologischen Nachteile zu erwarten sind.
Weiter zu Frage ›