Frage 488 von 597 · Fischerprüfung Brandenburg

Kann die untere Fischereibehörde, die einen Fischereischein erteilt hat, diesen für ungültig erklären und entschädigungslos einziehen?

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Richtige Antwort zu Frage 488

  • A: Ja, wenn nach Erteilung Tatsachen bekannt werden, die eine Versagung rechtfertigen
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