Du willst in Brandenburg angeln, hast aber keinen Angelschein? Dann hast du Glück: Kaum ein Bundesland macht es Einsteigern so leicht.

Mit der Friedfischangel darfst du hier ohne Fischereischein und damit ohne Prüfung angeln.1 Du brauchst nur die Angelkarte für das Gewässer und ab 14 Jahren die Fischereiabgabe.2 Seit 2026 dürfen außerdem Kinder unter acht Jahren in Begleitung mitangeln.

Dieser Artikel zeigt dir, was mit der Friedfischangel erlaubt ist, wer sonst noch ohne Schein fischen darf und was bei einem Verstoß droht. Wie die Prüfung abläuft, steht auf der Startseite mit dem Prüfungstrainer.

Grundsatz
Schein Pflicht§ 17 BbgFischG1
Friedfisch
ohne Prüfungmit Abgabe und Angelkarte2
Bußgeld
bis 50.000 €§ 40 BbgFischG1
Straftat
bis 2 JahreFischwilderei, § 293 StGB3
Kurzantwort: Auf Friedfische darfst du ohne Fischereischein angeln. Auf Raubfische nicht. Eine Angelkarte für das Gewässer brauchst du immer.

Grundsatz: Fischereischeinpflicht

Auch in Brandenburg braucht, wer fischt, grundsätzlich einen Fischereischein. Er wird unbefristet erteilt.1 Voraussetzung ist die bestandene Anglerprüfung.1

Das Gesetz macht von dieser Pflicht aber mehrere Ausnahmen, und eine davon ist für Freizeitangler sehr großzügig: das Friedfischangeln. Wer Raubfische fangen will, etwa mit Köderfisch oder Kunstköder, braucht dagegen den Fischereischein mit Prüfung.24

Unabhängig vom Schein gilt: Ab 14 Jahren musst du die Fischereiabgabe bezahlt haben, und für jedes Gewässer brauchst du eine Angelkarte.2

Die Ausnahmen

§ 17 BbgFischG zählt die Fälle auf, in denen du keinen Fischereischein brauchst.1 Jeder hat Bedingungen.

Friedfischangeln ohne Prüfung

Für den Fischfang mit der Friedfischangel ist kein Fischereischein nötig, also auch keine Prüfung.12 Was als Friedfischangel zählt, beschreibt die Broschüre des Landesamts genau:2

  • Erlaubt: Rute mit oder ohne Rolle, ein einschenkliger Haken, pflanzliche oder tierische Köder wie Teig, Getreide, Wurm oder Made.
  • Verboten: Köderfische und andere Wirbeltierköder, Zehnfußkrebse, Kunstköder wie Blinker, Spinner oder Twister, Mehrfachhaken und Köderfischsenken.
  • Regeln am Wasser: höchstens zwei Handangeln gleichzeitig, die Angeln ständig beaufsichtigen und 50 Meter Abstand zu Fanggeräten der Erwerbsfischerei halten.

Dabei haben musst du den Nachweis der Fischereiabgabe (ab 14 Jahren), die Angelkarte und ein Personaldokument.21 Die Abgabe kostet 12 Euro für ein Kalenderjahr oder 40 Euro für fünf Jahre.5

Kinder und Jugendliche

Ab dem vollendeten achten Lebensjahr dürfen Kinder allein mit der Friedfischangel angeln. Unter 14 Jahren brauchen sie nur die Angelkarte, eine Fischereiabgabe zahlen sie nicht.25

Neu seit 2026: Auch Kinder unter acht Jahren dürfen mit der Friedfischangel angeln. Dafür muss eine volljährige Aufsichtsperson mit Abgabenachweis und Angelkarte ständig und unmittelbar dabei sein. Keschern, Abhaken, Betäuben und Töten übernimmt der Erwachsene, nicht das Kind.2

Ab 14 Jahren kann ein Jugendlicher die Anglerprüfung ablegen, bis 18 mit Einverständnis der Eltern.4

Ab acht Jahren darf ein Kind allein auf Friedfische angeln. Jüngere Kinder dürfen seit 2026 mitangeln, wenn ein Erwachsener mit Abgabenachweis und Angelkarte ständig dabei ist.

Helfer und Begleiter

Keinen Schein braucht, wer einen Fischereiausübungsberechtigten nur begleitet. Ebenfalls ausgenommen ist, wer einen beauftragten Scheininhaber in dessen Gegenwart unterstützt, allerdings nicht beim Angeln mit der Handangel oder mit Köderfischgeräten.1

Angelteiche

An bewirtschafteten Angelteichen, in denen die Fische nicht herrenlos sind, entfällt die Fischereiabgabe. Die Erlaubnis des Betreibers brauchst du trotzdem.26 An kommerziellen Teichen gelten Mindestmaße und Schonzeiten nicht.2

Für Raubfischmethoden an solchen Teichen haben wir keine eigene Ausnahme von der Scheinpflicht gefunden. Frag im Zweifel den Betreiber oder die untere Fischereibehörde.

Bewirtschafteter Angelteich: keine Fischereiabgabe, aber die Erlaubnis des Betreibers ist Pflicht.

Touristen aus dem Ausland

Ohne Schein angeln darf auch, wer keinen Hauptwohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes hat und nur für kurze Zeiträume im Kalenderjahr angelt.1 Die Ausnahme gilt also für Gäste aus dem Ausland, nicht für Deutsche aus anderen Bundesländern.

Deutsche Gäste nutzen stattdessen den gültigen Fischereischein ihres Heimatlandes, der in Brandenburg anerkannt wird. Das gilt nicht, wenn der Inhaber ständig in Brandenburg wohnt.1 Wer keinen Schein hat, kann wie alle anderen auf Friedfische angeln, mit Abgabemarke und Angelkarte.27

Weitere Gruppen

Ausgenommen sind außerdem Auszubildende zum Fischwirt nach bestandener Zwischenprüfung sowie Diplomaten, Konsularvertreter und ihre Angehörigen.1

Wer darf was?

PersonengruppeVoraussetzungAngelkarte nötig?
Erwachsene mit AnglerprüfungFischereischein und Fischereiabgabe1Ja
Ab 14 Jahren ohne PrüfungNur Friedfischangel, Fischereiabgabe2Ja
Kinder von 8 bis 13 JahrenNur Friedfischangel, allein erlaubt, keine Abgabe25Ja, zum Beispiel LAVB-Tageskarte für 5 €8
Kinder unter 8 JahrenNur Friedfischangel, ständige Aufsicht durch Volljährige mit Abgabe und Angelkarte2Die Aufsichtsperson braucht eine
Begleiter eines BerechtigtenKein Schein1Nicht selbst angeln
Bewirtschafteter AngelteichKeine Fischereiabgabe2Erlaubnis des Betreibers
Touristen ohne Hauptwohnsitz in DeutschlandKein Schein, nur kurze Zeiträume im Jahr1Ja
Gäste aus anderen BundesländernFischereischein des Heimatlandes1Ja

Angelkarte und Fischereischein

Beide Papiere sind etwas Verschiedenes, und mit Schein brauchst du meistens beide.

  • Fischereischein: staatlicher Nachweis nach bestandener Anglerprüfung, unbefristet gültig.1
  • Angelkarte: die privatrechtliche Erlaubnis für ein bestimmtes Gewässer. Sie gilt höchstens ein Kalenderjahr und nur, wenn die Fischereiabgabe nachgewiesen ist.21

Angelkarten bekommst du bei Fischern, beim Landesanglerverband, bei Vereinen, in Angelläden, auf Campingplätzen und in Tourist-Infos.2 Die Karte darf eigene Auflagen enthalten, etwa höhere Mindestmaße, längere Schonzeiten oder ein Nachtangelverbot.2

Wer ohne Erlaubnis fischt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.1 Außerdem darfst du fangfertige Angelgeräte nicht an Gewässern mitführen, an denen du nicht fischen darfst (§ 31 BbgFischG).1 Was Abgabe, Karten und Schein kosten, steht im Artikel Angelschein Brandenburg: Kosten.

Strafen und Bußgelder

Ohne Schein oder Erlaubnis zu angeln kann zwei Folgen haben, je nachdem, was fehlt.

§
Ein Verstoß gegen das Fischereigesetz kann bis zu 50.000 Euro kosten. Fische und Geräte können eingezogen werden.

Ordnungswidrigkeit nach dem BbgFischG

Wer entgegen § 17 BbgFischG ohne Fischereischein fischt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das gilt auch, wenn du mit Kunstköder oder Köderfisch angelst und dich nur auf die Friedfisch-Ausnahme berufen kannst.12

Ebenso ordnungswidrig ist es, ohne Erlaubnis des Berechtigten zu fischen oder die Papiere bei einer Kontrolle nicht mitzuführen und vorzuzeigen.1 Das Bußgeld kann bis zu 50.000 Euro betragen, außerdem dürfen Fische und Geräte eingezogen werden (§ 40 BbgFischG).1

Einen festen Bußgeldkatalog mit Regelsätzen für Brandenburg haben wir nicht gefunden. Die 50.000 Euro sind die Obergrenze, die tatsächliche Höhe legt die Behörde im Einzelfall fest.

Kontrolliert wird von Fischereiaufsehern und der Polizei. Vorzeigen musst du Abgabemarke, Angelkarte, Personaldokument und auf Verlangen auch Fang und Geräte.2

Fischwilderei nach dem Strafgesetzbuch

Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts fischt, etwa an einem fremden Gewässer ganz ohne Angelkarte, begeht Fischwilderei. Darauf stehen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.3

Der wichtigste Unterschied: Fehlt nur der Schein oder die Abgabemarke, liegt meist eine Ordnungswidrigkeit vor. Fehlt die Erlaubnis des Gewässerinhabers, droht zusätzlich ein Strafverfahren.

Der Weg zum Raubfisch: Anglerprüfung

Wer auf Hecht, Zander oder Barsch angeln will, braucht den Fischereischein und damit die Anglerprüfung. Sie besteht aus 60 Multiple-Choice-Fragen aus fünf Prüfungsgebieten in zwei Stunden. Bestanden hast du mit mindestens 45 richtigen Antworten und mindestens der Hälfte in jedem Gebiet, einen praktischen Teil gibt es nicht.4

Mindestens 14 Jahre alt musst du sein.4 Termine und Anmeldung stehen im Artikel Fischerprüfung Brandenburg Termine.

Unser Fischerprüfung Brandenburg Online-Trainer

Für die Anglerprüfung gibt es unseren Online-Trainer mit dem amtlichen Fragenpool der Fischerprüfung Brandenburg. Damit übst du alle fünf Sachgebiete und simulierst die Prüfung mit 60 Fragen.

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Prüfungssimulation: 60 Fragen in 2 Stunden

Jede Probeprüfung zieht wie beim Prüfungstermin je 12 Fragen aus den fünf Sachgebieten, du hast zwei Stunden Zeit.

Bestanden hast du ab 45 richtigen Antworten und mit mindestens 6 von 12 in jedem Sachgebiet. Am Ende siehst du sofort, ob du bestanden hättest.

Lernstand je Sachgebiet: Wann du prüfungsreif bist

Der Trainer zeigt dir für jedes der fünf Sachgebiete, wie sicher du schon bist.

So siehst du rechtzeitig, ob etwa Fischkunde oder die Rechtsvorschriften noch wackeln.

Falsche Antworten kommen wieder

Der Trainer merkt sich, was du schon kannst. Fragen, die du falsch hattest, tauchen wieder auf, bis sie sitzen.

Bei jeder Frage siehst du außerdem, wie oft andere danebenliegen und welche Antwort sie verwechseln.

Lernplan bis zum Prüfungstermin

Trag dein Prüfungsdatum ein, dann verteilt der Trainer die Fragen auf die verbleibenden Tage.

Statt alles am letzten Abend zu pauken, wartet jeden Tag eine kleine Runde.

Die Termine findest du im Artikel Fischerprüfung Brandenburg Termine.

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Häufige Fragen

Darf man in Brandenburg ohne Angelschein angeln?

Ja, mit der Friedfischangel. Du brauchst dafür ab 14 Jahren die Fischereiabgabe und für jedes Gewässer eine Angelkarte.12

Was ist beim Friedfischangeln verboten?

Köderfische und andere Wirbeltierköder, Zehnfußkrebse, Kunstköder wie Blinker, Spinner oder Twister sowie Mehrfachhaken. Erlaubt sind höchstens zwei Handangeln mit einschenkligem Haken.2

Ab welchem Alter dürfen Kinder in Brandenburg angeln?

Allein mit der Friedfischangel ab acht Jahren. Seit 2026 dürfen auch jüngere Kinder angeln, wenn ein Erwachsener mit Abgabenachweis und Angelkarte ständig dabei ist. Unter 14 Jahren entfällt die Fischereiabgabe.25

Was passiert, wenn man ohne Angelschein erwischt wird?

Es droht ein Bußgeld bis 50.000 Euro, Fang und Geräte können eingezogen werden. Fischst du zusätzlich ohne Erlaubnis am fremden Gewässer, kommt Fischwilderei in Betracht.13

Brauchen Touristen in Brandenburg einen Angelschein?

Gäste ohne Hauptwohnsitz in Deutschland dürfen für kurze Zeiträume ohne Schein angeln. Deutsche aus anderen Bundesländern brauchen ihren Heimatschein oder angeln auf Friedfische mit Abgabe und Angelkarte.12

Was kostet das Friedfischangeln ohne Schein?

Die Fischereiabgabe kostet 12 Euro im Jahr, dazu kommt die Angelkarte. In Burg (Spreewald) kostet die Friedfisch-Tageskarte 5 Euro.57

Quellen

  1. Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG) (bravors.brandenburg.de)
  2. LELF Brandenburg: Friedfischangeln ohne Fischereischein, 6. Auflage 2026 (lelf.brandenburg.de)
  3. Strafgesetzbuch § 293: Fischwilderei (gesetze-im-internet.de)
  4. Landkreis Spree-Neiße, untere Fischereibehörde: Infoblatt Anglerprüfung (2023) (lkspn.de)
  5. Landesanglerverband Brandenburg: Die oberste Fischereibehörde informiert zur Änderung bei der Fischereiabgabe ab 2026 (lavb.de)
  6. Verordnung über die Erhebung der Fischereiabgabe, Landesrecht Brandenburg (bravors.brandenburg.de)
  7. Touristinformation Burg (Spreewald): Angeln in Burg, Preise 2026 (burgimspreewald.de)
  8. Landesanglerverband Brandenburg: Angelkarten und Preise (lavb.de)