Angeln ohne Angelschein in Brandenburg: Was ist erlaubt?
In Brandenburg darfst du ohne Prüfung auf Friedfische angeln. Was du dafür brauchst, was Kinder seit 2026 dürfen, wann Touristen ausgenommen sind und welche Bußgelder und Strafen drohen.
Du willst in Brandenburg angeln, hast aber keinen Angelschein? Dann hast du Glück: Kaum ein Bundesland macht es Einsteigern so leicht.
Mit der Friedfischangel darfst du hier ohne Fischereischein und damit ohne Prüfung angeln.1 Du brauchst nur die Angelkarte für das Gewässer und ab 14 Jahren die Fischereiabgabe.2 Seit 2026 dürfen außerdem Kinder unter acht Jahren in Begleitung mitangeln.
Dieser Artikel zeigt dir, was mit der Friedfischangel erlaubt ist, wer sonst noch ohne Schein fischen darf und was bei einem Verstoß droht. Wie die Prüfung abläuft, steht auf der Startseite mit dem Prüfungstrainer.
- Grundsatz
- Schein Pflicht§ 17 BbgFischG1
- Friedfisch
- ohne Prüfungmit Abgabe und Angelkarte2
- Bußgeld
- bis 50.000 €§ 40 BbgFischG1
- Straftat
- bis 2 JahreFischwilderei, § 293 StGB3
Grundsatz: Fischereischeinpflicht
Auch in Brandenburg braucht, wer fischt, grundsätzlich einen Fischereischein. Er wird unbefristet erteilt.1 Voraussetzung ist die bestandene Anglerprüfung.1
Das Gesetz macht von dieser Pflicht aber mehrere Ausnahmen, und eine davon ist für Freizeitangler sehr großzügig: das Friedfischangeln. Wer Raubfische fangen will, etwa mit Köderfisch oder Kunstköder, braucht dagegen den Fischereischein mit Prüfung.24
Unabhängig vom Schein gilt: Ab 14 Jahren musst du die Fischereiabgabe bezahlt haben, und für jedes Gewässer brauchst du eine Angelkarte.2
Die Ausnahmen
§ 17 BbgFischG zählt die Fälle auf, in denen du keinen Fischereischein brauchst.1 Jeder hat Bedingungen.
Friedfischangeln ohne Prüfung
Für den Fischfang mit der Friedfischangel ist kein Fischereischein nötig, also auch keine Prüfung.12 Was als Friedfischangel zählt, beschreibt die Broschüre des Landesamts genau:2
- Erlaubt: Rute mit oder ohne Rolle, ein einschenkliger Haken, pflanzliche oder tierische Köder wie Teig, Getreide, Wurm oder Made.
- Verboten: Köderfische und andere Wirbeltierköder, Zehnfußkrebse, Kunstköder wie Blinker, Spinner oder Twister, Mehrfachhaken und Köderfischsenken.
- Regeln am Wasser: höchstens zwei Handangeln gleichzeitig, die Angeln ständig beaufsichtigen und 50 Meter Abstand zu Fanggeräten der Erwerbsfischerei halten.
Dabei haben musst du den Nachweis der Fischereiabgabe (ab 14 Jahren), die Angelkarte und ein Personaldokument.21 Die Abgabe kostet 12 Euro für ein Kalenderjahr oder 40 Euro für fünf Jahre.5
Kinder und Jugendliche
Ab dem vollendeten achten Lebensjahr dürfen Kinder allein mit der Friedfischangel angeln. Unter 14 Jahren brauchen sie nur die Angelkarte, eine Fischereiabgabe zahlen sie nicht.25
Neu seit 2026: Auch Kinder unter acht Jahren dürfen mit der Friedfischangel angeln. Dafür muss eine volljährige Aufsichtsperson mit Abgabenachweis und Angelkarte ständig und unmittelbar dabei sein. Keschern, Abhaken, Betäuben und Töten übernimmt der Erwachsene, nicht das Kind.2
Ab 14 Jahren kann ein Jugendlicher die Anglerprüfung ablegen, bis 18 mit Einverständnis der Eltern.4
Helfer und Begleiter
Keinen Schein braucht, wer einen Fischereiausübungsberechtigten nur begleitet. Ebenfalls ausgenommen ist, wer einen beauftragten Scheininhaber in dessen Gegenwart unterstützt, allerdings nicht beim Angeln mit der Handangel oder mit Köderfischgeräten.1
Angelteiche
An bewirtschafteten Angelteichen, in denen die Fische nicht herrenlos sind, entfällt die Fischereiabgabe. Die Erlaubnis des Betreibers brauchst du trotzdem.26 An kommerziellen Teichen gelten Mindestmaße und Schonzeiten nicht.2
Für Raubfischmethoden an solchen Teichen haben wir keine eigene Ausnahme von der Scheinpflicht gefunden. Frag im Zweifel den Betreiber oder die untere Fischereibehörde.
Touristen aus dem Ausland
Ohne Schein angeln darf auch, wer keinen Hauptwohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes hat und nur für kurze Zeiträume im Kalenderjahr angelt.1 Die Ausnahme gilt also für Gäste aus dem Ausland, nicht für Deutsche aus anderen Bundesländern.
Deutsche Gäste nutzen stattdessen den gültigen Fischereischein ihres Heimatlandes, der in Brandenburg anerkannt wird. Das gilt nicht, wenn der Inhaber ständig in Brandenburg wohnt.1 Wer keinen Schein hat, kann wie alle anderen auf Friedfische angeln, mit Abgabemarke und Angelkarte.27
Weitere Gruppen
Ausgenommen sind außerdem Auszubildende zum Fischwirt nach bestandener Zwischenprüfung sowie Diplomaten, Konsularvertreter und ihre Angehörigen.1
Wer darf was?
| Personengruppe | Voraussetzung | Angelkarte nötig? |
|---|---|---|
| Erwachsene mit Anglerprüfung | Fischereischein und Fischereiabgabe1 | Ja |
| Ab 14 Jahren ohne Prüfung | Nur Friedfischangel, Fischereiabgabe2 | Ja |
| Kinder von 8 bis 13 Jahren | Nur Friedfischangel, allein erlaubt, keine Abgabe25 | Ja, zum Beispiel LAVB-Tageskarte für 5 €8 |
| Kinder unter 8 Jahren | Nur Friedfischangel, ständige Aufsicht durch Volljährige mit Abgabe und Angelkarte2 | Die Aufsichtsperson braucht eine |
| Begleiter eines Berechtigten | Kein Schein1 | Nicht selbst angeln |
| Bewirtschafteter Angelteich | Keine Fischereiabgabe2 | Erlaubnis des Betreibers |
| Touristen ohne Hauptwohnsitz in Deutschland | Kein Schein, nur kurze Zeiträume im Jahr1 | Ja |
| Gäste aus anderen Bundesländern | Fischereischein des Heimatlandes1 | Ja |
Angelkarte und Fischereischein
Beide Papiere sind etwas Verschiedenes, und mit Schein brauchst du meistens beide.
- Fischereischein: staatlicher Nachweis nach bestandener Anglerprüfung, unbefristet gültig.1
- Angelkarte: die privatrechtliche Erlaubnis für ein bestimmtes Gewässer. Sie gilt höchstens ein Kalenderjahr und nur, wenn die Fischereiabgabe nachgewiesen ist.21
Angelkarten bekommst du bei Fischern, beim Landesanglerverband, bei Vereinen, in Angelläden, auf Campingplätzen und in Tourist-Infos.2 Die Karte darf eigene Auflagen enthalten, etwa höhere Mindestmaße, längere Schonzeiten oder ein Nachtangelverbot.2
Wer ohne Erlaubnis fischt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.1 Außerdem darfst du fangfertige Angelgeräte nicht an Gewässern mitführen, an denen du nicht fischen darfst (§ 31 BbgFischG).1 Was Abgabe, Karten und Schein kosten, steht im Artikel Angelschein Brandenburg: Kosten.
Strafen und Bußgelder
Ohne Schein oder Erlaubnis zu angeln kann zwei Folgen haben, je nachdem, was fehlt.
Ordnungswidrigkeit nach dem BbgFischG
Wer entgegen § 17 BbgFischG ohne Fischereischein fischt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das gilt auch, wenn du mit Kunstköder oder Köderfisch angelst und dich nur auf die Friedfisch-Ausnahme berufen kannst.12
Ebenso ordnungswidrig ist es, ohne Erlaubnis des Berechtigten zu fischen oder die Papiere bei einer Kontrolle nicht mitzuführen und vorzuzeigen.1 Das Bußgeld kann bis zu 50.000 Euro betragen, außerdem dürfen Fische und Geräte eingezogen werden (§ 40 BbgFischG).1
Einen festen Bußgeldkatalog mit Regelsätzen für Brandenburg haben wir nicht gefunden. Die 50.000 Euro sind die Obergrenze, die tatsächliche Höhe legt die Behörde im Einzelfall fest.
Kontrolliert wird von Fischereiaufsehern und der Polizei. Vorzeigen musst du Abgabemarke, Angelkarte, Personaldokument und auf Verlangen auch Fang und Geräte.2
Fischwilderei nach dem Strafgesetzbuch
Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts fischt, etwa an einem fremden Gewässer ganz ohne Angelkarte, begeht Fischwilderei. Darauf stehen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.3
Der wichtigste Unterschied: Fehlt nur der Schein oder die Abgabemarke, liegt meist eine Ordnungswidrigkeit vor. Fehlt die Erlaubnis des Gewässerinhabers, droht zusätzlich ein Strafverfahren.
Der Weg zum Raubfisch: Anglerprüfung
Wer auf Hecht, Zander oder Barsch angeln will, braucht den Fischereischein und damit die Anglerprüfung. Sie besteht aus 60 Multiple-Choice-Fragen aus fünf Prüfungsgebieten in zwei Stunden. Bestanden hast du mit mindestens 45 richtigen Antworten und mindestens der Hälfte in jedem Gebiet, einen praktischen Teil gibt es nicht.4
Mindestens 14 Jahre alt musst du sein.4 Termine und Anmeldung stehen im Artikel Fischerprüfung Brandenburg Termine.
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Lernstand je Sachgebiet: Wann du prüfungsreif bist
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So siehst du rechtzeitig, ob etwa Fischkunde oder die Rechtsvorschriften noch wackeln.
Falsche Antworten kommen wieder
Der Trainer merkt sich, was du schon kannst. Fragen, die du falsch hattest, tauchen wieder auf, bis sie sitzen.
Bei jeder Frage siehst du außerdem, wie oft andere danebenliegen und welche Antwort sie verwechseln.
Lernplan bis zum Prüfungstermin
Trag dein Prüfungsdatum ein, dann verteilt der Trainer die Fragen auf die verbleibenden Tage.
Statt alles am letzten Abend zu pauken, wartet jeden Tag eine kleine Runde.
Die Termine findest du im Artikel Fischerprüfung Brandenburg Termine.
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Bestehst du trotzdem nicht, bekommst du beim Einmalkauf dank Geld-zurück-Garantie dein Geld zurück. Die Praxis am Wasser ersetzt der Trainer nicht, auf die Prüfung bist du damit aber gut vorbereitet.
Häufige Fragen
Darf man in Brandenburg ohne Angelschein angeln?
Ja, mit der Friedfischangel. Du brauchst dafür ab 14 Jahren die Fischereiabgabe und für jedes Gewässer eine Angelkarte.12
Was ist beim Friedfischangeln verboten?
Köderfische und andere Wirbeltierköder, Zehnfußkrebse, Kunstköder wie Blinker, Spinner oder Twister sowie Mehrfachhaken. Erlaubt sind höchstens zwei Handangeln mit einschenkligem Haken.2
Ab welchem Alter dürfen Kinder in Brandenburg angeln?
Allein mit der Friedfischangel ab acht Jahren. Seit 2026 dürfen auch jüngere Kinder angeln, wenn ein Erwachsener mit Abgabenachweis und Angelkarte ständig dabei ist. Unter 14 Jahren entfällt die Fischereiabgabe.25
Was passiert, wenn man ohne Angelschein erwischt wird?
Es droht ein Bußgeld bis 50.000 Euro, Fang und Geräte können eingezogen werden. Fischst du zusätzlich ohne Erlaubnis am fremden Gewässer, kommt Fischwilderei in Betracht.13
Brauchen Touristen in Brandenburg einen Angelschein?
Gäste ohne Hauptwohnsitz in Deutschland dürfen für kurze Zeiträume ohne Schein angeln. Deutsche aus anderen Bundesländern brauchen ihren Heimatschein oder angeln auf Friedfische mit Abgabe und Angelkarte.12
Was kostet das Friedfischangeln ohne Schein?
Die Fischereiabgabe kostet 12 Euro im Jahr, dazu kommt die Angelkarte. In Burg (Spreewald) kostet die Friedfisch-Tageskarte 5 Euro.57
Quellen
- Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG) (bravors.brandenburg.de)
- LELF Brandenburg: Friedfischangeln ohne Fischereischein, 6. Auflage 2026 (lelf.brandenburg.de)
- Strafgesetzbuch § 293: Fischwilderei (gesetze-im-internet.de)
- Landkreis Spree-Neiße, untere Fischereibehörde: Infoblatt Anglerprüfung (2023) (lkspn.de)
- Landesanglerverband Brandenburg: Die oberste Fischereibehörde informiert zur Änderung bei der Fischereiabgabe ab 2026 (lavb.de)
- Verordnung über die Erhebung der Fischereiabgabe, Landesrecht Brandenburg (bravors.brandenburg.de)
- Touristinformation Burg (Spreewald): Angeln in Burg, Preise 2026 (burgimspreewald.de)
- Landesanglerverband Brandenburg: Angelkarten und Preise (lavb.de)
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